Einzelunternehmen gründen

Checkliste für einen erfolgreichen Start
Sich selbständig zu machen, muss kein langwieriger und kostspieliger Prozess sein. Ein Einzelunternehmen zu gründen, ist mit minimalen Formalitäten verbunden und binnen weniger Tage möglich. Vor allem für Angehörige der freien Berufe, Kleingewerbetreibende und kaufmännisch tätige Personen ist diese Variante vorteilhaft. In diesem Beitrag erhältst Du Einblick in die Besonderheiten der Einzelunternehmung – inklusive einer praktischen Checkliste.
Gründung eines Einzelunternehmens – die Vorteile und Besonderheiten
Im Gegensatz zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG) stellt ein Einzelunternehmen keine eigene Rechtsform dar. Der Begriff bezieht sich vielmehr auf Personen, die sich allein selbstständig machen. Dies kann auf drei Arten erfolgen:
- als Kleingewerbetreibender
- als eingetragener Kaufmann beziehungsweise eingetragene Kauffrau
- als Freiberufler
Wenn Du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, beginnt Deine Selbstständigkeit mit der offiziellen Aufnahme Deiner Tätigkeit. Bei Freiberuflern ist dies der Zeitpunkt, zu dem Du Deine Steuernummer bei der Finanzbehörde beantragst. Bei den zwei anderen Gruppen fällt der Startpunkt auf die Anmeldung beim Gewerbeamt.
Die Vorteile eines Einzelunternehmens im Überblick:
- sehr geringe Gründungskosten
- kein Mindestkapital erforderlich
- schnelle Gründung binnen eines Tages beziehungsweise zwei Wochen (bei erforderlicher Handelsregistereintragung)
- viel Gestaltungsfreiraum und volle Entscheidungsgewalt
- vereinfachte Buchführung durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- übersichtliche Regelungen zur Steuerabfuhr
Auf diese Weise in die Selbstständigkeit zu starten, ist mit sehr geringen Hürden verbunden. Dennoch solltest Du die unbeschränkte Haftung beachten, die mit der Gründung eines Einzelunternehmens einhergeht. In bestimmten Tätigkeitsbereichen kann dies neben Deinem Geschäftsvermögen auch Deine privaten Ersparnisse gefährden – bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze.
Tipp: Du möchtest Dich allein selbstständig machen, ohne im Ernstfall mit Deinem Privatvermögen zu haften? Dies ist beispielsweise mit einer Ein-Personen-GmbH oder einer haftungsbeschränkten Ein-Personen-Unternehmergesellschaft (UG) möglich. Welche Variante in Deiner Situation optimal ist, erfährst Du durch eine individuelle Gründungsberatung.
Checkliste für die Gründung von Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen ist die Gründung ohne Startkapital möglich. So einfach der alleinige Start in die Selbstständigkeit auch ist – einige Formalitäten sind dennoch zu beachten. Orientiere Dich an den folgenden drei Schritten, um Deine Einzelfirma von Beginn an auf Erfolg auszurichten.
1. Tätigkeitsart bestimmen und Unternehmensbezeichnung wählen
Welche Anmelde-, Steuer- und Buchhaltungspflichten durch die Gründung einer Einzelfirma auf Dich zukommen, hängt von Deiner Tätigkeit ab. In einem ersten Schritt gilt es somit, die Art Deiner Selbstständigkeit zu bestimmen. Ausschlaggebend ist die Frage, ob Du ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich arbeiten wirst. Handelt es sich um ein Gewerbe, ist zwischen einem Kleingewerbebetrieb oder einer Einzelunternehmung als eingetragener Kaufmann beziehungsweise eingetragene Kauffrau (e. K.) zu unterscheiden.
Freiberufler treten im Geschäftsverkehr im Regelfall mit ihrem Vor- und/oder Nachnamen samt Tätigkeitsbezeichnung auf. Gewerbetreibende haben bezüglich der Namenswahl viele Freiheiten, sodass ein Fantasiename, eine Branchenbezeichnung oder eine Tätigkeitsbezeichnung zulässig ist. Die IHK empfiehlt, den eigenen Vor- und Nachnamen zu wählen. Dies ist jedoch keine Vorschrift.
Gewerbetreibenden haben bei der Unternehmensbezeichnung folgende Möglichkeiten:
- Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintragung: Tätigkeitsbezeichnung, Branchenname, eigener Vor- und Nachname, Fantasiename
- Kaufleute mit Handelsregistereintragung: Branchenname, Sachbezeichnung, eigener Vor- und Nachname, Fantasiename
Demnach könntest Du Deiner Einzelunternehmung als freiberuflicher Physiotherapeut den Namen „Physiotherapie Schneider“ geben. Deinen Kleingewerbebetrieb könntest Du „Buchhandel Schmidt“ taufen. Als eingetragener Kaufmann beziehungsweise eingetragene Kauffrau wäre „Obst- und Gemüsehandel Freshly e. K.“ eine Option.
Wichtig: Auf Geschäftspapieren sowie im Impressum Deiner Webseite musst Du in jedem Fall Deinen Vor- und Nachnamen sowie eine ladungsfähige Anschrift aufführen. Beachte für digitale Kanäle die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG).
2. Einzelunternehmen bei den zuständigen Behörden anmelden
Betreibst Du ein (Klein)Gewerbe, musst Du Deine Selbstständigkeit beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Im Regelfall informiert die Behörde das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise die Handwerkskammer hierüber. Wenige Tage später erhältst Du weiterführende Informationen sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per Post.
Als Freiberufler bist Du nicht verpflichtet, Dich beim Gewerbeamt anzumelden. Du musst jedoch das Finanzamt über Deine Selbstständigkeit informieren, um eine Steuernummer zu erhalten. Auch hier ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Bei bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten ist zudem eine Anmeldung bei der jeweiligen Standeskammer nötig.
Einzelfirma anmelden im Überblick:
- Freiberufler: Finanzamt, Standeskammer (sofern erforderlich)
- Kleingewerbetreibende: Gewerbeamt, Finanzamt, IHK/HWK, Handelsregister (optional)
- Kaufleute: Gewerbeamt, Finanzamt, IHK/HWK, Handelsregister
Im Einkommenssteuergesetz (EstG) hat der Gesetzgeber klar definiert, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen. Eine detaillierte Ausführung findest Du in § 18 EstG. Nur wenn Deine Tätigkeit in eine der dort genannten Kategorien fällt, zählst Du zu den freiberuflichen Selbstständigen. Dies ist unter anderem in Bezug auf Deine Meldepflichten relevant.
3. Pflichten zur Buchhaltung und Steuerabgabe berücksichtigen
Als Freiberufler hast Du es in Hinblick auf die Buchhaltung leicht. Du kannst Deine Einnahmen und Ausgaben mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) dokumentieren.
Für neu gegründete Kleingewerbebetriebe und für Kaufleute ist eine EÜR ebenfalls zulässig. Dies gilt allerdings nur, wenn der Umsatz weniger als 600.000 Euro und der Gewinn weniger als 60.000 Euro jährlich beträgt. Andernfalls gilt die Pflicht zur doppelten Buchführung mit Jahresbilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
Ab einem Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr fällt für gewerblich ausgerichtete Einzelunternehmen Gewerbesteuer an. Darüber hinaus können Umsatzsteuer, Solidaritätszuschlag und – wenn Du Mitarbeiter beschäftigst – Lohnsteuer anfallen. Eines gilt für Selbstständige aller drei Gruppen: Die Gewinne aus der Einzelunternehmung sind einkommensteuerpflichtig.
Einzelunternehmen gründen und Kosten sparen
Sobald Du Dich mit Deiner Tätigkeit selbstständig machst, giltst Du rechtlich gesehen als Inhaber eines Einzelunternehmens. Für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufmänner beziehungsweise Kauffrauen ist dies eine unkomplizierte Form der Existenzgründung. Neben der Anmeldung beim Gewerbeamt (sofern erforderlich) fallen keine weiteren Kosten an. Zudem nimmt ein derartiger Start in das Unternehmertum nur einen Tag beziehungsweise maximal zwei Wochen in Anspruch.
Für kleinere Gründungskonzepte ist eine Einzelunternehmung gut geeignet, da die Regelungen zur Buchhaltung und Besteuerung übersichtlich sind. Bist Du als Selbstständiger einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt, kann hingegen die Gründung einer GmbH oder UG mit Haftungsbeschränkung sicherer sein. Nimm vor der endgültigen Entscheidung über die Rechtsform eine Gründerberatung in Anspruch, um die beste Wahl für Deine Selbstständigkeit zu treffen.